Aufnahmenverfahren
Unsere Zielgruppe sind insbesondere:

Aufnahmeverfahren in unseren Wohngruppen

Wir verfolgen in unserer Arbeit den Gedanken der Integration und Inklusion und haben mit der individuellen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher innerhalb unserer Wohngruppen schon über viele Jahre positive Erfahrungen sammeln können, so dass wir grundsätzlich jede Aufnahmeanfrage individuell und ergebnisoffen prüfen.

Da wir allen Kindern und Jugendlichen, die bei uns leben einen sicheren Lebensmittelpunkt bieten, nehmen wir gewalttätige junge Menschen und junge Menschen mit massiver Drogenproblematik nicht auf.

Nachdem in der HzE-Konferenz erarbeitet wurde, dass eine stationäre Unterbringung notwendig ist, prüfen wir in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen unter Einbeziehung der Eltern, welche pädagogischen Interventionen und Unterstützungsmöglichkeiten für die aufzunehmenden jungen Menschen notwendig sind.

Daraus wird der Hilfeplan entwickelt, der für alle Beteiligten verbindlich ist.

Für eine Platzanfrage setzen sie sich gerne per E-Mail oder Telefon mit uns in Verbindung, die Daten hierfür finden sie unter Kontakt.

Der Einzug in unsere Wohngruppen

Nachdem alle organisatorischen Fragen abgeklärt sind, kann ein Kind / Jugendlicher in unsere Wohngruppe einziehen

Jeder bei uns untergebrachte junge Mensch muss entweder zur Schule gehen oder sich in Berufsausbildung oder berufsbefähigenden Maßnahmen befinden.

Schon mit der Aufnahme in unsere Einrichtung beginnt die Phase der Ablösung mit Blick auf die Reintegration in die Familie oder die Vorbereitung auf ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben.

Oftmals ist zunächst eine 6-wöchige Beziehungspause zur Herkunftsfamilie sinnvoll, das heißt es finden vorübergehend keine persönlichen Kontakte statt. Selbstverständlich können sich die Eltern bei uns jederzeit über den Verlauf der Maßnahme informieren.

Nach der Eingewöhnungsphase auf der Basis der zuvor erfolgten Hilfeplanung sollen sich die Familienmitglieder einander wieder annähern, regelmäßige persönliche Kontakte sollen stattfinden, wenn dem nicht notwendige andere pädagogische Indikationen entgegenstehen.

Nach der Aufnahme ist es gegebenenfalls notwendig, eine Diagnostik sowohl im medizinischen als auch im psychosozialen Bereich zu erstellen, auf deren Grundlage unsere pädagogische Arbeit einsetzen kann.

Es ist nicht selten, dass sich Kinder bei ihrer Aufnahme in einem körperlichen Zustand befinden, der zunächst eine medizinische Behandlung erfordert. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer sehr intensiven Anfangsbetreuung, die je nach den individuellen Gegebenheiten unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nimmt.

Die nächste Phase muss den Kindern ermöglichen, ihre während der Eingewöhnung oftmals neu erworbenen Kompetenzen zu erproben, diese zu manifestieren und auf deren Grundlage neue persönliche Verhaltensstrategien zu entwickeln und auszuprobieren.

Der Übergang in den nächsten Abschnitt, der Ablösung, ist fließend. Das erscheint uns erforderlich, damit die notwendige Flexibilität in unserer Arbeit zeitnahe Interventionen und Entscheidungen ermöglicht. Er soll den jungen Menschen vor allem im Sinne von Rehabilitation Möglichkeiten eröffnen, sich auf einem „normalen“ Level einem positiv unauffälligen Leben zuzuwenden, auf dessen Grundlage die Entlassung entweder in die Familie, oder aber auch der sich betreuungsreduzierende und ausblendende Übergang in die Selbständigkeit, erarbeitet werden kann.